Zugang zum Schengen-Visum wird einfacher

Wer ein Visum für den Schengenraum hat, darf in 25 europäischen Ländern ohne weitere Grenzkontrollen herumreisen. Beantragt werden muss ein solches Visum im Konsulat eines teilnehmenden Staates und nach dessen eigenen Regeln. Das soll ab dem 5. April 2010 einfacher werden, mit Hilfe des neuen EU-Visacodex.

EU-Kommission sieht Handlungsbedarf

EU-Justizkommissarin Cecilia Malmström hat mit Blick auf die Vergabe von Kurzzeitvisa für den Schengenraum vor allem ein Ziel: "Die Vorgehensweise in allen Schengen-Ländern zu koordinieren und es so einfacher für die Millionen Menschen in aller Welt zu machen, die ein Schengen-Visum beantragen."


Jedes Jahr erhalten rund zehn Millionen Menschen ein so genanntes "Schengen-Visum", mit dem sie in die meisten EU-Länder sowie Norwegen, Island und die Schweiz einreisen können. Nun wird es einfacher für Touristen, Studierende und Arbeitssuchende aus nicht-europäischen Ländern, ein Kurzzeit-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Zeitraum von sechs Monaten zu bekommen.

Schneller, transparenter, preiswerter

Einheitlicher soll die Prozedur werden, und auch etwas preiswerter. Grundsätzlich bleibt es zwar bei der Gebühr von 60 Euro pro Visum, allerdings müssen Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren künftig nur noch 35 Euro zahlen. Zudem soll es Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Antragstellern geben. Das Formular wird ebenfalls etwas kürzer und leichter auszufüllen, betont Jan de Ceuster, zuständiger Referatsleiter bei der EU-Kommission.

Er sieht Schwächen im alten System. "Ich denke, wir sollten zugeben, dass der Visa-Prozess in der Vergangenheit nicht immer kundenfreundlich war. Es habe manchmal lange Schlangen in den Konsulaten gegeben, so de Ceuster, "manchmal musste man auch zwei Monate warten, bevor man überhaupt einen Visumsantrag stellen konnte."

Nur noch zwei Wochen Wartezeit

Das wird sich jetzt ändern. Innerhalb von 15 Kalendertagen muss das Konsulat eines Schengenlandes dem Antragsteller einen Termin zuteilen, an dem er sein Formular einreichen kann. Danach soll innerhalb von zwei Wochen eine Entscheidung getroffen werden.

Wird der Kandidat abgelehnt, muss dies begründet werden. Früher war das nicht so, erklärt Jan de Ceuster von der EU-Kommission: "Manchmal gab es keine Begründung für die Ablehnung eines Visums und es gab keinerlei Möglichkeit, gegen die Ablehnung eines Antrags zu protestieren. Das habe viel Frustration hervorgerufen und auch zu dem berüchtigten Bild der "Festung Europa" beigetragen, gibt de Ceuster zu.


Bald können Bewerber den Rechtsweg beschreiten

Ab April 2011 soll es möglich sein, in allen Schengenländern den Rechtsweg zu beschreiten, sollte ein Visum verweigert werden. Für EU-Justizkommissarin Malmström ist der neue EU-Visakodex ein wichtiger Schritt nach vorne. "Es wird ein faireres, transparenteres und leichteres System für den Einzelnen sein und damit werden wir ein vollständig harmonisiertes EU-Visasystem haben."

Das gilt allerdings nicht für die EU-Staaten, die kein Mitglied im Schengenraum sind. Also Großbritannien und Irland, Bulgarien, Rumänien und Zypern.

Autorin: Susanne Henn
Redaktion: Nicole Scherschun
fuente. http://www.dw-world.de

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